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Opferschutz in der Praxis

13.4.2024, 10:0017:00

70 €
Eine Hand mit Ring und der Aufschrift "STOP" wird schützend vor das Gesicht gehalten.

Notwehr und Nothilfe bei Gewalt durch Minderjährige oder unter Minderjährigen

Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vogt
Fachanwältin für Strafrecht, Opferanwältin

Im Rahmen der Jugendarbeit entstehen nicht selten gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander. Dann gilt es als Aufsichtsperson einzugreifen. Auch körperliche Angriffe durch Minderjährige gegen Aufsichtspersonen können vorkommen. Der Workshop befasst sich mit den Fragen unter Einbezug von Fallbeispielen:

Was darf ich im Rahmen von Notwehr und Nothilfe zu meinem Schutz und zum Schutz Dritter tun? Wann und in welcher Form darf ich einen Angriff gegen die eigene Person abwehren (Notwehr)? In welcher Form darf und muss ich bei einem Angriff gegen eine andere Person eingreifen (Nothilfe)? Was sind die Grenzen von Notwehr und Nothilfe? Drohen mir gar juristische Konsequenzen, wenn ich als Aufsichtsperson eingreife oder mich wehre und die angreifende Person dabei verletze? Rechtliche Grenzen des Notwehr und Nothilferechts sowie Rechte von Gewaltopfern werden besprochen.

Termin: Samstag, 13.04.2024
Zeit:
10.00 – 17.00 Uhr
Ort: Haus der Begegnung, Tunnelstr. 27, 76646 Bruchsal
Kosten: 70,– € (inkl. Verpflegung)
Anmeldung bis spätestens Do 04.04.2024

 

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