Zuschüsse

In der Kinder- und Jugendarbeit spielt die Finanzierung stets eine wichtige Rolle. In diesem Zuge möchten wir euch nachfolgend einige Institutionen vorstellen, bei denen es möglich ist, Zuschüsse und Förderungen zu beantragen.

 

Zuschüsse über den Landesjugendplan

Beim Landesjugendplan können Zuschüsse für bestimmte Kinder- und Jugendfreizeiten sowie für verschiedene Bildungsmaßnahmen beantragt werden. Dazu müsst ihr euch stets an euren Dachverband wenden. Dieser stellt dann einen Gesamtantrag über den Landesjugendring beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Eine Übersicht der Zuschüsse sowie alle weiteren Infos zu Richtlinien und Anträgen findet ihr hier: https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan#tab8.

 

Zuschüsse über das Landratsamt

Das Landratsamt fördert allgemeine sowie besondere jugendpflegerische Maßnahmen und auch internationale Begegnungen innerhalb Europas. Hier finden sich die Zuschussrichtlinien, der Antrag sowie die Teilnehmerliste. Alle weiteren Infos zu den Förderbedingungen finden sich in den Richtlinien oder auf der Homepage des Landratsamts.

 

Mittelzuschüsse an die Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings

Der KJR bezieht einen festen Etat vom Landratsamt. Ein festgelegter Anteil dieses Etats wird als Zuschuss an unsere Mitgliedsverbände ausgeschüttet. Diese Ausschüttung erfolgt im Dezember jeden Jahres nach einem festgelegten Schlüssel, gestaffelt nach der Anzahl der Mitglieder eines jeden Verbands. Der Mittelzuschussantrag wird zur Jahresmitte zugeschickt und muss spätestens am 30. November abgegeben werden. Er muss die Mitgliederzahlen (bis 27 Jahren) vom 1.1. des jeweiligen Jahres enthalten sowie eine Statistik, wie viele Mitglieder in welcher Gemeinde vorhanden sind.
Mitglied im KJR kann werden, wer eigenständige Kinder- und Jugendgruppen mit jeweils mind. 15 Mitgliedern in mindestens 3 Gemeinden im Landkreis hat.