Aufgaben des KJR
KJR als Dachverband
Der Kreisjugendring e. V. Landkreis Karlsruhe ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 16 Jugendverbänden im Landkreis Karlsruhe.
Diese haben zusammen über 93.000 jugendliche Mitglieder in ca. 1.400 Vereinen oder Ortsgruppen mit insgesamt ca. 7.000 ehrenamtlich tätigen Jugendleiterinnen und Jugendleitern.
Aufgaben
Der Kreisjugendring möchte mit seinem vielseitigen Angebot die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Landkreis Karlsruhe konkret unterstützen.
Dies geschieht einerseits durch Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen mit sehr praxisbezogenen Inhalten, die direkt auf die Arbeit übertragen werden können. Die außerschulische Jugendbildung ist hier ein wichtiges Stichwort.
Bei der Ausbildung zum/zur Jugendleiter*in werden umfangreiche Kenntnisse außerhalb des Schulwissens erworben, die auch zur Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit beitragen.
Andererseits werden die Mitgliedsverbände wie auch sonstige Jugendgruppen durch einen umfangreichen Vermietungsservice von Kleinbus, Kanadiern, unterschiedlichsten Sport- und Spielgeräten sowie einem Beamer mit Leinwand unterstützt.
Als Kontaktstelle steht der KJR – allerlei Fragen betreffend – für Beratung und Information zur Verfügung. Er ist auch Ausgabestelle für den Quali-Pass.
Neben dieser direkten Unterstützung der Jugendverbände setzt sich der KJR als deren Vertretung auf politischer Ebene im Landkreis Karlsruhe für die Interessen junger Menschen ein. Dabei geht es darum, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das entsprechende Gremium ist der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistags (JHSA). Zusammen mit Mitgliedern des Kreistages und anderen Vertreter*innen der freien Jugendhilfe werden im JHSA insbesondere soziale Problemlagen erörtert und Vorschläge für die Sicherung und Weiterentwicklung der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung im Landkreis gemacht. Der KJR hat hier 2 Sitze und somit Rede- und Stimmrecht. Die beiden KJR-Vertreter*innen haben bei den vielfältigen Themen, die für den Landkreis besprochen und entschieden werden müssen, immer wieder Gelegenheit, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Landkreis einzusetzen oder auch eigene Anliegen einzubringen.
Daneben hält der Kreisjugendring laufend Kontakte zur Kreisjugendpflege, zu anderen Organisationen wie auch zu Parteien und deren jugendpolitischen Vertreter*innen.
Satzung
In der KJR-Satzung sind alle relevanten Fragen, z.B. auch bezüglich der Aufnahmebedingungen für neue Mitgliedsverbände geregelt.