Schutzkonzepte für Vereine & Verbände
In Baden-Württemberg gilt Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vielerorts arbeiten Vereine und Verbände schon daran, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, die Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt schützen. Hintergrund ist der Masterplan Kinderschutz der Landesregierung, der u. a. Maßnahmen zur flächendeckenden Verankerung von Schutzkonzepten fördert.
Ein gut gelebtes Schutzkonzept stärkt das Vertrauen in ihren Verein und betrifft längst nicht nur ein rechtliches „Must-have“, sondern ist Qualitäts- und Schutzarbeit zugleich.
Auf Bundesebene gibt es seit dem „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ verbindliche Anforderungen:
- Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Verbände, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, müssen Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen.
- Diese Pflicht ergibt sich u. a. aus Änderungen im § 79a SGB VIII im Zuge des KJSG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz).
- Muss die Polizei eingeschaltet werden?
- Übergangsfristen zur Umsetzung des Gesetzes sind nicht normiert. Damit gelten die Regelungen ab Inkrafttreten des Gesetzes. Einheitliche Kontrollzeiträume zum Vorliegen der Schutzkonzepte bestehen nicht, sondern hängen vielmehr von dem jeweiligen Angebot und den dahinterliegenden Träger- beziehungsweise Finanzierungsstrukturen oder Vereinbarungen ab.
Was jetzt auf Vereine zukommt
- Schutzkonzepte sind jetzt verbindlich
Auf Grundlage bundes- wie landesrechtlicher Anforderungen müssen alle Vereine und Verbände, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein Schutzkonzept entwickeln, umsetzen und regelmäßig weiterentwickeln. - Es gibt konkrete Unterstützung und Förderung
Über das Landesförderprogramm und Beratungsangebote – z. B. durch Schutzkonzeptberater*innen – könnt ihr Begleitung und Ressourcen zur Umsetzung nutzen. Externe Beratungskosten zur Schutzkonzeptentwicklung können übernommen werden.Die Förderung richtet sich an Sport- und Kulturvereine, Jugendverbände, Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, aber auch an private Anbieter (z. B. Musik- oder Tanzschulen). Die Neufassung bzw. Neuauflage des Programms startet ab März 2026 mit neuen Rahmenbedingungen und Antragsmodalitäten.Tipp: Tragt euch frühzeitig in Newsletter des Kinderschutz BW ein, um keine Fristen oder Details zu verpassen.‘
- Schutzarbeit ist organisatorische und kulturelle Arbeit
Ein gutes Schutzkonzept betrifft alle Ebenen eines Vereins: Struktur, Kommunikation, Haltung, Schulung und Reflexion.Ein Schutzkonzept hilft eurem Verein
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- Risiken zu erkennen, zu benennen und zu reduzieren
- klare Regeln und Verantwortlichkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen
- Beteiligte – Ehrenamtliche, Mitarbeitende, Eltern und Jugendliche – zu sensibilisieren
- ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu gewährleisten
„Netzwerk Kinderschutz im Verein“
Gegenwärtig wird über unser „Netzwerk Kinderschutz im Verein“ (Vertreter*innen des Jugendamts Landkreis und Stadt Karlsruhe, Wildwasser e.V., Badischer Sportbund, Stadtjugendausschuss e.V. sowie Kreisjugendring e.V. Landkreis Karlsruhe) eine „Schutzkonzept Task Card“ für euch erstellt. Hierüber sollt ihr eine Schritt-für-Schritt Anleitung an die Hand bekommen. Über die Task Card werden alle relevanten Informationen, hilfreichen Checklisten und Vorlagen rund um das Thema Schutzkonzepte für euch gebündelt. Sobald diese Task Card fertig ist, werden wir euch informieren und einen Zugang zukommen lassen.
Wir für euch
Auch wir unterstützen euch gerne dabei mit:
- Materialien zum Download auf unserer Website
- Veranstaltungen
- Beratung
- Begleitung
Kontakt: Aylin Balsoy-Schuster
Telefon: 07251 / 30 20 427
Mobil: 0151 / 42 07 74 03
E-Mail: a.balsoy-schuster@kjr-ka.de oder info@kjr-ka.de
Bürozeiten: Mo – Do: 10.00 – 18.00 Uhr
Bildnachweis: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg